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Aktuelles für Ruhestandsbeamte
Beamtenversorgung: Versorgungslücke bei Pensionen soll geschlossen werden
Die GdP Brandenburg hat erreicht, dass die vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes über das 65. Lebensjahr hinaus ermöglicht wird. Eine vorübergehende Erhöhung des Versorgungssatzes kommt für Beamtinnen und Beamte bei Polizei, Justiz und Feuerwehr in Frage, die mit Erreichen der besonderen Altersgrenze in den Ruhestand gehen und auf Grund einer früheren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung neben einem Versorgungsanspruch auch Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben. Da diese erst ab Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze gezahlt wird, ergab sich durch deren Anhebung vom 65. auf das 67. Lebensjahr für Pensionäre der Jahrgänge 1947 und 1948 eine Lücke bei ihrer Pension.
Dies wird nun mit dem in Kraft tretenden Beamtenversorgungsgesetzes von Brandenburg am 1.01.2014 rückwirkend zum 1.01.2012 geschlossen werden.
Quelle: INFO-SERVICE vom Oktober 2013