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Beamtenversorgung: Altersgeld für Beamte
Beamte, Richter und Soldaten, die auf eigenes Verlangen hin vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheiden, sollen künftig einen Anspruch auf „Altersgeld“ haben. Das sieht ein Gesetzentwurf der Koalition (17/12479) vor. Bisher wird der Beamte vom Dienstherrn bei vorzeitiger Auflösung seines Dienstverhältnisses in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dies ist für den Beamten mit „wirtschaftlichen Nachteilen verbunden“ und gilt als Mobilitätshemmnis für einen intensiveren Personalaustausch zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft.
In Zukunft sollen vorzeitig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten die Möglichkeit haben, anstelle der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber dem vormaligen Dienstherrn einen Anspruch auf Altersgeld haben. Die Höhe des Anspruchs bestimmt sich nach den zuletzt erhaltenen Bezügen und nach der geleisteten Dienstzeit. Der Anspruch soll ruhen, bis der ehemalige Bundesbedienstete die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat. Vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze soll Altersgeld „nur unter engen Voraussetzungen und unter Hinnahme von dem Versorgungsrecht vergleichbaren Abschlägen bezogen werden“, heißt es im Gesetzentwurf.
Beim Altersgeld soll es sich danach nicht „um eine Versorgung im Sinne des Beamtenversorgungsgesetzes“ handeln. Mit der Entlassung entstehe vielmehr ein eigenständiger Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich der bis dahin erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung.
Quelle: HUK-Newsletter, Ausgabe II/2013