Hohe Nachzahlung auch für Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im 2. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Reiseberichte des INFO-SERVICE für Ruhestandsbeamte

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Das neu aufgelegte - April 2024 - des eBooks Nebentätigkeitsrecht erläutert verständlich, was zu beachten ist (mit Checklisten)
>>>Sie können das eBook zum Nebentätigkeitsrecht für nur 7,50 Euro hier bestellen.


Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst informiert Beamte und sonstige Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes über alles Wissenswerte zum Beamtenrecht und den sonstigen Themen der Verwaltung. Unsere Informationen gibt es print (u.a. Bücher, Beamten-MAGAZIN, Besoldungstabellen) und online (wir betreiben mehr als 70 eigenständige Internetauftritte, beispielsweise auch www.ruhestandsbamte.de). Neben dienstrechtlichen Themen informieren wir aber auch zu Themen der Freizeit, Gesundheit und Urlaub. Deshalb geben wir auch in persönlich verfassten Reiseberichten einige unserer gemachten Erfahrungen an den öffentlichen Dienst weiter.

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Neuauflage: Mai 2025 >>>hier können Sie den
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Red 20260526

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