Ruhestandsbeamte: Kliniken und Sanatorien in Deutschland (beihilfefähig)

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Der Ratgeber "Nebentätigkeitsrecht" erläutert verständlich, was zu beachten ist (mit Checklisten)
>>>Sie können den Ratgeber als OnlineBuch für 7,50 Euro bestellen.


 

Taschenbuch zum BEIHILFERECHT mit umfangreichen Informationen zu Kliniken und Gesundheitseinrichtungen

Das kompakte und informative Taschenbuch BEIHILFERECHT in Bund und Ländern bietet neben Fachinformationen rund um die Beihilfe des Bundes und der Länder auch ein sogenanntes Klinikverzeichnis mit mehr als 150 Kliniken und sonstigen Gesundheitseinrichtungen, die beihilfefähig abrechnen können.

Diese Kliniken bieten auch attraktive Gesundheitswochen und Gesundheitspauschalen, die auch von Riuhestandsbeamten in Anspruch genommen werden können. Schauen Sie sich ruhig um und überzeugen sich von den attraktiven Angeboten zu günstigen Preisen. Einen Überblick bieten die klinikeigenen Websites im aktuellen Klinikverzeichnis.

Sämtliche Einrichtungen im Klinikverzeichnis präsentieren sich mit Ihren Indikationen. Einfach nach dem Anfangsbuchstaben der Ortsnamen suchen und schon gelangen Sie direkt zu den gesuchten Gesundheitseinrichtungen.

Verzeichnis von 140 Kliniken, die beihilfefähig abrechnen können >>>zum Klinikverzeichnis (Stand Mai 2021)


Red UT 20210423 / 20210416

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