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Aktuelles für Ruhestandsbeamte, Versorgungsempfänger und Rentner: Besoldungsrunde 2025 wird auch die Ruhestandsbeamten einbeziehen

Neu aufgelegt: März 2025

 

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Aktuelles für Ruhestandsbeamte und Versorgungsempfänger

Besoldung beim Bund: Gesetzentwurf kommt in Kürze, aber die Abschlagszahlung kommt sicher mit den Bezügen im Dezember 2025

Das Bundeskabinett hat am 3.09.2025 beschlossen, dass es Abschlagszahlungen für die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, Richterinnen und Richter des Bundes sowie Soldatinnen und Soldaten geben wird. Mit diesen Abschlagszahlungen sollen die Besoldung und Versorgung analog zum Tarifbereich Bund 2025/2026 übernommen werden.

3,0 Prozent, rückwirkend zum 1.04.2025 (mindestens 110 Euro).
Die Abschlagszahlungen sollen mit den Bezügen im Dezember 2025 erfolgen. Die Beamtinnen und Beamten der Telekom haben schon im Oktober 2025 mehr Geld erhalten. Die Post beabsichtigt die Abschlagszahlungen im November 2025 auszuzahlen.

2,8 Prozent ab Mai 2026.
Im Mai 2026 gibt es dann den 2. Anpassungsschritt.

Mit diesen o.a. Bezügeerhöhungen wird sichergestellt, dass die im Tarifbereich Bund für 2025 und 2026 vereinbarten linearen Erhöhungen der Bezüge zeit- und wirkungsgleich auch auf die Bundesbesoldung und -versorgung übertragen werden. Bestandteil der Tarifeinigung ist zudem auch eine Mindesterhöhung von 110 Euro. Die Frage der Umsetzung wird Gegenstand der Diskussion eines noch ausstehenden Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz sein.

Abschlagszahlungen

Besoldungsanpassungen müssen durch Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes geregelt werden. Der Gesetzentwurf hierfür ist laut der Bundesregierung in Arbeit. Es besteht allerdings die Möglichkeit, im Vorgriff auf eine solche gesetzliche Regelung, erhöhte Besoldungs- und Versorgungszahlungen per Abschlag zu leisten. Dies bedarf eines einfachen Kabinettsbeschlusses. Nach Verabschiedung eines Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes werden die gewährten Abschläge mit den dann gesetzlich festgelegten Erhöhungen verrechnet und etwaige Über- oder Unterzahlungen ausgeglichen.

Das gute Ergebnis war nur deshalb möglich, weil sich viele Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten sowie Richterinnen und Richter des Bundes in die Tarif- und Besoldungsrunde eingebracht haben und aktiv waren. Zudem hat der Druck von ver.di und den anderen Gewerkschaften auf das Bundesministerium des Innern (BMI) bzw. den Bundesinnenminister Dobrindt gewirkt, sodass jetzt endlich begonnen wird, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich zu übertragen.

Die beschlossenen Abschlagszahlungen sind auf jeden Fall ein begrüßenswerter Schritt im Vorgriff auf ein weiter ausstehendes Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz. Die Gewerkschaften setzen sich nach wie vor gegenüber der Bundesregierung für eine zeitnahe Vorlage eines solchen Gesetzentwurfs ein.

Zentrale Punkte der Einigung im Detail

Tabellenwirksame Erhöhungen

Ab 1.04.2025 sollen die monatlichen Tabellenentgelte um 3,0 Prozent, mindestens um 110 Euro steigen. Ab 1.05.2026 sollen sie um weitere 2,8 Prozent erhöht werden.

Für Auszubildende, Praktikanten und Studierende ist eine Erhöhung um je 75 Euro zum 1.04.2025 und zum 1.05.2026 vorgesehen.

 

Zulagen und Zuschläge für Arbeit zu ungünstigen Zeiten

Die Einigung sieht vor, ab dem 1. Juli 2025 die Schichtzulage von 40 Euro auf 100 Euro, die Wechselschichtzulage von 105 auf 200 Euro anzuheben und ab dem 1. Januar 2027 dynamisch anzupassen.

Arbeitszeit

Ab 2027 erhalten alle Beschäftigten, auch die Nachwuchskräfte, einen weiteren Tag Erholungsurlaub. Teile der Jahressonderzahlung können zukünftig in bis zu drei freie Tage umgewandelt werden. Damit ist der Einstieg in ein Wahlmodell geschafft. Die Jahressonderzahlung soll ab dem Jahr 2026 für die Beschäftigten des Bundes nach Entgeltgruppen gestaffelt auf 95, 90 bzw. 75 Prozent des monatlichen Entgelts erhöht werden.

Bei den Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten wurde die jährliche Jahressonderzahlung im Jahre 2009 in die monatlichen Bezüge integriert. Hier gilt es die Erhöhung, welche durch das Tarifergebnis erreicht wurde, in die Besoldung zu integrieren. Alternativ kann die jährliche Sonderzahlung wieder aus den Bezügen herausgerechnet werden, um die Erhöhung dann auf die verschiedenen Besoldungsgruppen zeit- und wirkungsgleich zu übertragen.

Zudem wird ab 1. Januar 2026 die Möglichkeit der freiwilligen Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden für die Tarifbeschäftigten eingeführt, welche eine Regelarbeitszeit von 39 Stunden haben. Wichtig hierbei ist die doppelte Freiwilligkeit. Sollten sich Beschäftigte dafür entschieden, befristet für bis zu 18 Monate ihre Regelarbeitszeit zu erhöhen, erhalten sie für diese Erhöhungsstunden Zuschläge. Für die Regelungen zur Arbeitszeit wurde ein Sonderkündigungsrecht zum 31. Dezember 2029 vereinbart, das gibt uns die Möglichkeit auf mögliche Fehlentwicklungen reagieren zu können.

Wir als ver.di setzen uns grundsätzlich für eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung ein. Hierzu gehört, dass durch ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz die Komponenten der Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Dazu zählen die Erhöhung der Besoldung auch rückwirkend, der weitere Tag Erholungsurlaub, sowie die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in drei freie Tage umzuwandeln.

Die Möglichkeit für Tarifbeschäftigte, mit einer doppelten Freiwilligkeit ihre Arbeitszeit von 39 auf 42 Wochenstunden zu erhöhen, lehnen wir für die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten sowie Soldatinnen und Soldaten ab. Das Thema wurde durch den Bund in die Tarifrunde eingebracht, wird aber ver.di-seitig sehr kritisch gesehen. Insbesondere auch weil ihr bereits heute schon regulär 41 Stunden pro Woche arbeiten müsst und wir eine Verkürzung der Arbeitszeit auf das Tarifniveau fordern. Auch stehen wir hinter den speziellen Arbeitszeitregelungen der Postnachfolgeunternehmen (Post, Telekom, Postbank) und möchten diese bewahren.

Quelle: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst / Beamtenbereich, Newsletter 06.11.2025


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Red 20231227 / 20231012 / 20251107

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