Hohe Nachzahlung auch für Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im 2. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Auch für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger Bund: Das Bundeskabinett hat am 3.09.2025 über die Übertragung des Tarifergebnisses TVöD Bund/VKA vom Frühjahr 2025 entschieden und für Dezember 2025 eine Abschlagszahlung beschlossen

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Das neu aufgelegte - April 2024 - des eBooks Nebentätigkeitsrecht erläutert verständlich, was zu beachten ist (mit Checklisten)
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Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 über die Übertragung des Tarifergebnisses TVöD Bund/VKA vom Frühjahr 2025 entschieden und für Dezember 2025 eine Abschlagszahlung beschlosse

Die Bezüge fr den Bundesbereich werden angehoben. Bundesbeamte können im Dezember 2025 mit einer Abschlagszahlung rechnen. Das Bundeskabinett hat am 3.9.2025 über die Übertragung des Tarifergebnisses TVöD Bund/VKA vom Frühjahr 2025 entschieden und für Dezember 2025 eine Abschlagszahlung beschlossen.

Die Gewerkschaft ver.di hatte auf Bundesinnenminister Alexander Dobrindt Druck gemacht und die Übertragung des Tarifergebnisses TVöD Bund vom Frühjahr 2025 auf Beamtinnen und Beamte des Bundes sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger gefordert.

Der Weg für eine Übertragung des Tarifergebnisses ist nun geebnet. Es sind folgende Schritte vorgesehen:
- ab 1. April 2025 um 3,0 Prozent und
- ab 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent.

Die Bezüge der Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes wird rückwirkend zum 01.04.2025 angehoben. Im Dezember 2025 wird es Abschlagszahlungen geben.

Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 Abschlagsauszahlungen im Vorgriff auf die Vorlage des notwendigen Gesetzes beschlossen. Dies hat ermöglicht, dass die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Dezember 2025 von den geplanten Besoldungserhöhungen profitieren. Damit ist der Weg geebnet, für eine Übertragung des Tarifergebnisses. Es sind folgende Schritte vorgesehen:

- rückwirkend zum 01. April 2025 um 3,0 Prozent und
- ab 01. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent.

Es ist beabsichtigt, dass ein entsprechendes Gesetz zur Übertragung im Herbst im Verbund mit einem Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation im Bundesbereich vorgelegt wird. Damit würde endlich der seit knapp fünf Jahren bestehende Stillstand im Bereich der amtsangemessenen Alimentation beendet und die Besoldung wieder verfassungsgemäß ausgestaltet sein. Die Pläne sollen dabei eine echte Modernisierung und Weiterentwicklung der Besoldung vorsehen. Die Besoldungstabelle soll horizontal und vertikal fortentwickelt und neu justiert sowie das Grundgehalt und das Leistungsprinzip gestärkt werden.

Ziel ist es, dass „der Bund für alle Beamtinnen und Beamten – gerade auch im Sinne der Nachwuchs- und Fachkräftegewinnung – attraktiver und wettbewerbsfähiger wird.

 

Quelle: Internetmeldung von beamten-informationen.de vom 03.09.2025


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Red 20260526 / Red 20250910 

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