Hohe Nachzahlung auch für Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im 2. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Aktuelles für Ruhestandsbeamte: Höhere Krankenkassenbeiträge für viele Rentnerinnen und Rentner ab 01. März 2024

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Das neu aufgelegte - April 2024 - des eBooks Nebentätigkeitsrecht erläutert verständlich, was zu beachten ist (mit Checklisten)
>>>Sie können das eBook zum Nebentätigkeitsrecht für nur 7,50 Euro hier bestellen.


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Aktuelles für Ruhestandsbeamte

Höhere Krankenkassenbeiträge für viele Rentner

Bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen wurde der Zusatzbeitrag im Neuen Jahr 2024 angehoben. Nun steht wohl ab 1.03.2024 auch für viele Rentner ein höhererer Zusatzbeitrag an. Das Bundesgesundheitsministerium legte einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag in Höhe von 1,7 Prozent für das Jahr 2024 fest.

Ob und in welcher Höhe der Zusatzbeitrag tatsächlich steigt, hängt von der jeweiligen Krankenkasse ab. Diese kann entscheiden, wie hoch der Beitrag ausfällt. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) beteiligt sich zur Hälfte an der Zahlung des Zusatzbeitrags.

Quelle: Pressemeldung des INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte vom 29. Februar 2024


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Red 20260526 / Red 20240229; 20231227 / 20231012

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