Ruhestandsbeamte: Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern droht ein geringes Bezügeplus

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Ruhestandsbeamte und sonstige Versorgungsempfänger/innen haben fast eine "Nullrunde" zu erwarten

Nach dem Tarifabschluss vom 29.11.2021 für die Beschäftigten der Länder laufen derzeit die Diksussionen zur Übertragung des Ergebnisses auf die jeweiligen Beamten und Ruhestandsbeamten. Offenbar wollen einige Länder zwischen Beamten im aktiven Dienst und denen im Ruhestand deutlich unterscheiden. Für manche Versorgungsempfänger/innen droht der Rotstift.

Nach der Tarifrunde für die rund 1,4 Mio. Arbeitnehmer der Länder kündigten viele Landesregierungen an, das Tarifergebnis dem Grunde nach auch auf die eigenen Landesbeamten zu übertragen. Zeit- und wirkungsgleich lautete die Formel. Vielfach ist die Haushaltslage mehr als angespannt. Dennoch wollen die meisten Länder das Tarifergebnis auf die Besoldung übertragen. Einige wenige Länder haben sogar die Übertragung in vollem Umfang versprochen, also 1 zu 1.

Bei den konkreten Planungen der Umsetzung zeigt sich allerdings, dass man wohl mehr unterscheiden muss als in der Vergangenheit. Diese Diskussionen führen in manchen Ländern zu Abstrichen bei den Ruhestandsbeamten und sonstigen Versorgungsempfänger/innen. Dort droht eine faktisch Nullrunde.

Eine der Ursachen liegt in der sogenannten "Corona-Sonderzahlung". Das Tarifergebnis sieht vor, neben der Anhebung der Monatsbezüge zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent, eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro vorgesehen ist. Steuer- und abgabenfrei - also "netto" pur. Ein dickes Plus im Geldbeutel der Staatsdiener.

Corona-Sonderzahlung für Ruhestandsbeamte und sonstige Versorgungsempfänger/innen auf dem Prüfstand

Bei der Übertragung auf die Besoldung sollen wohl nur die "Beamten im aktiven Dienst" bedacht werden. Diesen Weg beschreitet offenbar das Land "Baden-Württemberg". Für die Gewerkschaften steht Ärger ins Haus. Der Ausschluss von Ruhestandsbeamten bei der Sonderzahlung von 1.300 Euro führt zu einem massiven Protest aus den Reihen der Ruhestandsbeamten. Dies bekräftigt der Landeschef des dbb Baden-Württemberg, Kai Rosenberger. 

Auch andere Länder haben sich mit dem Gedanken befasst, die Corona-Sonderzahlung nur an Beamte im Aktiven Dienst zu zahlen, beispielsweise Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Andere Länder - Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern - wollen die Prämie sogar den höheren Besoldungsgruppen vorenthalten.

In Hessen - dem einzigen Land - das der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) nicht angehört, gelten andere Regeln. Dort hat man für seine Beschäftigten ein anderes - deutlich besseres Tarifergebnis - aushandelt. Der hessische Tarifabschluss vom Oktober 2021 sieht eine Prämie von 1.000 Euro vor. Bei der Übertragung auf die Beamtenbesoldung bleiben hiervon ebenfalls Ruhestandsbeamte ausgenommen. Allerdings steigen in Hessen schon im August 2022 die laufenden Monatsbezüge um 2,2 Prozent - auch für Versorgungsempfänger/innen.

Man muss abwarten, wie sich die Dinge entwickeln, meint der Beamtenexperte Uwe Tillmann vom INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte.

Die Redaktion von ruhestandsbeamte.de hält sie auf dem Laufenden.


Red 20220112



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