Ruhestandsbeamte: Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, den Tarifabschluss im Bereich TV-L nicht auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes zu übertragen

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Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, den Tarifabschluss im Bereich TV-L nicht auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes zu übertragen

Der DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion reagiert mit Unverständnis darauf, dass Pensionärinnen und Pensionäre bei der Übertragung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst in NRW unberücksichtigt bleiben sollen. Ganze 14 Monate sollen Sie keinerlei Pensionserhöhung erhalten.

DBB NRW fordert Ausgleich für Pensionärinnen und Pensionäre

Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst in NRW sieht zum 1. Dezember 2022  eine lineare Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,8 Prozent vor. Zum Ausgleich der durch die Corona-Pandemie bedingten Erschwernisse erhalten die tariflich Beschäftigten im Landesdienst eine 'Corona-Sonderzahlung' in Höhe von 1.300 Euro. Damit erfolgt auch eine gewisse Kompensation der sogenannten 'Leermonate', also der 14 Monate, in denen die Erhöhung noch nicht greift. Die Sonderzahlung soll voraussichtlich auch auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Den Pensionärinnen und Pensionären hingegen soll sie vorenthalten bleiben, da sie nur den Beschäftigten im aktiven Dienst ausgezahlt werden kann. „Die 'Corona-Sonderzahlung' ist deshalb ungerecht“, so Roland Staude, Vorsitzender des  DBB NRW. „Wir fordern einen angemessenen Ausgleich für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger!“

Notwendiger Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes

Pensionärinnen und Pensionäre seien nicht minder betroffen von steigenden Krankenversicherungstarifen und der hohen Inflationsrate, begründet Roland Staude seine Forderung. Es gebe zahllose Möglichkeiten, hier für ein Korrektiv zu sorgen. Die Landesregierung jedoch lasse jegliche Kreativität vermissen und fahre eine völlig unwürdige 'Basta-Politik'. Roland Staude: „Dieser politische Stil ist ein Relikt der Vergangenheit und gehört sich einfach nicht!“ Auch für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger gelte, dass sie nicht von der Besoldungsentwicklung abgekoppelt werden dürfen – auch sie unterliegen dem Fürsorgegrundsatz. Von Fürsorge sei hier aber rein gar nichts zu erkennen. Die Landesregierung handele gegenüber früheren Beschäftigten vielmehr nach dem Motto 'Aus den Augen, aus dem Sinn'. Roland Staude: „Dies ist gewiss kein Beitrag zur Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes. Es besteht daher dringender Handlungsbedarf!“

Quelle: Pressemeldung des dbb nrw vom 15.12.2021


 

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