Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger - Statistik

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Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Der öffentliche Dienst mit seinen rund 5 Millionen Beschäftigten ist für das Funktionieren des Gemeinwesens (Staat, Wirtschaft und Gesellschaft) in Deutschland unverzichtbar. Diese Aufgabe nehmen überwiegend Beamtinnen und Beamte, aber auch Richterinnen und Richter, Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten sowie Arbeitnehmende (vorwiegend Tarifbeschäftigte) wahr. Staatsbedienstete sind beim Bund, den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden, im Bereich der Sozialversicherung sowie bei rechtlich selbständigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts beschäftigt. Die Tätigkeiten der öffentlichen Verwaltung sind vielfältig und erstrecken sich beispielsweise über Schulen und Hochschulen, soziale Sicherung, öffentliche Sicherheit und Ordnung einschließlich Polizei, Justiz, Verteidigung, Gesundheitswesen und Krankenhäuser, Umweltschutz oder Finanzverwaltung. Etwas mehr als jeder zehnte Erwerbstätige arbeitet im Staatsdienst.

Die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ist nach der deutschen Vereinigung zunächst deutlich gesunken. Neben dem Personalabbau in den neuen Ländern und den dortigen Kommunen gab es die Privatisierung der Deutschen Bundesbahn, der Reichsbahn der ehemaligen DDR und der Deutschen Bundespost sowie umfangreiche Privatisierungen im kommunalen Bereich. Seit 2009 ist wieder ein Personalanstieg im öffentlichen Dienst zu verzeichnen. Der Personalanstieg resultiert im Wesentlichen aus dem Ausbau des Kinderbetreuungsangebots, aus Personalzuwächsen bei der Polizei und im Bildungsbereich.

Die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre hat sich in den vergangenen 30 Jahren mehr als verdoppelt. Zum Stand 2021 haben wir 1,7 Mio. Versorgungsempänger/innen. Zusammen mit den Ruhestandsbeamten und hinterbliebenen Witwen und Witwern sowie Waisen bilden sie die Gesamtzahl der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystems.

Wie sich das Personal im öffentlichen Dienst entwickelt hat beschreibt in einem Textbeitrag der Datenreport 2021.


 

Wichtige Daten und Fakten zu Versorgungsempfänger/innen


- 2,1 % mehr Pensionärinnen und Pensionäre im öffentlichen Dienst im Jahr 2020

- Durchschnittliches Ruhegehalt 3 110 Euro brutto

Am 1. Januar 2020 gab es 1 340 200 Ruhestandsbeamte - also Pensionärinnen und Pensionäre - des öffentlichen Dienstes nach dem Beamten- und Soldatenversorgungsrecht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 2,1 % mehr als ein Jahr zuvor. Die Pensionärinnen und Pensionäre erhielten durchschnittlich 3 110 Euro brutto Ruhegehalt (2019: 2 970 Euro).

Zusätzlich bezogen rund 376 100 Hinterbliebene Versorgungsleistungen (-0,2 %). Die Ausgaben für Pensionen der ehemaligen Staatsbediensteten beliefen sich 2019 auf 48,8 Milliarden Euro, das waren rund 1,4 % des Bruttoinlandsprodukts. Für die Hinterbliebenenversorgung wurden 7,9 Milliarden Euro aufgewendet.

Im Bereich des Bundes blieb die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre am 1. Januar 2020 gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Bei den Ländern stieg deren Zahl gegenüber dem Vorjahr um 3,0 %, bei den Kommunen um 3,6 %.

Der Schuldienst der Länder bildet mit einem Anteil von 33,1 % aller Pensionärinnen und Pensionäre die größte Gruppe der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger in Deutschland. Ehemalige Beamtinnen und Beamte der Deutschen Bundesbahn und der Post stellen mit 22,1 % die zweitgrößte Gruppe. Die übrigen Pensionärinnen und Pensionäre verteilen sich auf den restlichen Bundes- (10,9 %) und Landesbereich (25,2 %) sowie auf die Kommunen (7,3 %) und die Sozialversicherung (1,5 %).

Erstmals seit 2010 wieder weniger als 20 000 Neupensionierte im Schuldienst

Seit dem Jahr 2000 hat sich die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre stark erhöht (+53,9 %). Dieser Anstieg lässt sich überwiegend auf die hohe Zahl an Pensionierungen von Lehrerinnen und Lehrern zurückführen, die in den 1960er- und 1970er-Jahren eingestellt wurden. Aufgrund steigender Schülerzahlen infolge des Babybooms und des Trends zu höheren Schulabschlüssen war damals der Lehrkräftebedarf gestiegen. Im Schuldienst des Landesbereichs hat sich die Zahl der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger in den vergangenen 20 Jahren fast verdreifacht (+181,1 %). Mittlerweile sind die stärksten Einstellungsjahrgänge bereits pensioniert worden, sodass es 2019 erstmals seit 2010 wieder zu knapp unter 20 000 Neupensionierten im Schuldienst kam. Die meisten Pensionierungen fanden hier mit jeweils 27 900 in den Jahren 2014 und 2015 statt.

22 % der Neupensionierten erreichten die Regelaltersgrenze

50 100 oder 79 % der insgesamt 63 500 Neupensionärinnen und Neupensionäre des Jahres 2019 schieden mit dem Erreichen einer Altersgrenze mit durchschnittlich 63 Jahren und 9 Monaten aus dem aktiven Dienst aus. Davon erreichten allerdings nur 13 700 die gesetzliche Regelaltersgrenze (22 % aller Neupensionierten). Die übrigen 36 400 (57 % aller Neupensionierten) traten mit Erreichen einer sogenannten Antragsaltersgrenze vorzeitig in den Ruhestand oder erreichten eine besondere Altersgrenze, wie sie etwa im Vollzugsdienst oder für Berufssoldatinnen und -soldaten gilt.

Weitere 16 % aller im Jahr 2019 Neupensionierten wurden wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Sie waren bei Eintritt in den Ruhestand durchschnittlich 56 Jahre und 11 Monate alt. Die übrigen 5 % der Pensionierungen entfielen auf Vorruhestandsregelungen oder sonstige Gründe.

Basisdaten können über die Tabellen Versorgungsempfänger (74211-0001 bis 74211-0004) in der Datenbank GENESIS-Online abgerufen werden.

Quelle:
Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes (destatis) vom 16.12.2020


 

 

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