ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen... |
Niedersachsen:
niedersachsen_paragraph_64_nbeamtvg
Merkblatt zur Ruhensberechnung nach § 64 NBeamtVG für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte beim Zusammentreffen von Versorgung mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
Mit diesen Hinweisen - zum Stand 01.03.2021 - informieren wir darüber, welche Auswirkungen sich ergeben, wenn neben den Versorgungsbezügen noch weitere Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen hinzukommen
>>>zu den ausführlichen Hinweisen
Hamburg:
Merkblatt für Ruhestandsbeamte
Das Land Hamburg hat die wichtgisten Regelungen und Bestimmungen für Ruhestandsbeamte in einem Merkblatt zusammengefasst. Das Merkblatt gibt einen Überblick über die geltenden Vorschriften für Ruhesatdnsbeamte des Landes Hamburg.
Wenden Sie sich bitte bei Fragen zu Ihrem Ruhegehalt an das Zentrum für Personaldienste (ZPD) – Fachbereich Beamtenversorgung ZPD 42.
Merkblatt für Ruhestandsbeamte von Hamburg