Hohe Nachzahlung auch für Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im 2. Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Achtung Nebenjob: die Nebentätigkeit muss vor der Ausübung beantragt werden

Neu aufgelegt: März 2025

 

Viele Ruhestandsbeamte haben einen Nebenjob. Meistens wird der Zusatzverdienst schon während der aktiven Dienstzeit gesucht und gefunden. Doch nicht immer sind Beamtinnen und Beamte umsichtig genug und nehmen den Nebenjob an, ohne den Dienstherrn vorher zu informieren oder die Nebentätigkeit vorher zu beantragen. Das kann schlimme Folgen haben, denn das Nebentätigkeitsrecht ist streng. Mit unserem eBook finden Sie alles, was Sie beachten müssen. >>>Für nur 7,50 Euro kann man es hier bestellen

ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte (und Versorgungsempfänger) des Bundes (einschl. Bahn, Post, Telekom und Postbank) sowwie einigen Ländern durch die Neuordnung der amtsangemessen Alimentation  >>>zur (Vor)Bestellung 


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