Ihre nächste Reha - Recherchieren Sie mit dem "führenden" Klinikverzeichnis
"Das führende Klinikverzeichnis rund um die Beihilfe" gibt ihnen Orientierung bei der Suche nach der geeigneten Klinik für Ihre nächsten Reha. Sie können auch nach Indikationen von A bis Z suchen. Beamtinnen und Beamte finden zudem vorteilhafte Angebote nach Gesundheitswochen..


Ruhestandsbeamte - Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand

Herzlich Willkommen

den Ruhestandsbeamten und Versorgungsempfängern!

 

Aktuelles:

Bundesinnenministerium will zeitnah Entwurf zur Anpassung der Besoldung vorlegen
Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2025

Der Druck der DGB-Gewerkschaften wirkt. Aus dem Bundesinnenministerium ist zu erfahren, dass die Übertragung des Tarifergebnisses sowie die Herstellung der Amtsangemessenheit der Bundesbesoldung in einem Gesetzgebungsverfahren zeitnah umgesetzt werden sollen.>>>mehr Informationen zur Versorgungsanpassung

Besoldungstabellen Bund: >>>hier zu den neuen Besoldungstabellen A, B, W, R, Anwärter und Familienzuschlag für Bundesbeamte ab 1. März 2024

Ruhestandsbeamte und sonstigen Versorgungsempfänger droht ein geringes Plus bei den Bezügen

Nach dem Tarifabschluss vom 29.11.2021 für die Beschäftigten der Länder (TdL) laufen derzeit die Diksussionen zur Übertragung des Ergebnisses auf die jeweiligen Beamten und Ruhestandsbeamten in den Ländern. Mit Ausnahme von Hessen, dort gelten andere Regeln. Offenbar wollen mehrere Länder zwischen Beamten im aktiven Dienst und denen im Ruhestand deutlich unterscheiden. Manchen Versorgungsempfänger/innen droht der Rotstift. >>>mehr Informationen


Ruhestandsbeamter

Mehr als 1,4 Mio. Beamtinnen und Beamte sind im Ruhestand (aktueller Stand nach destatis). Einmal Beamter - immer Beamter, so ist das beim Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Schließlich gelten alle Rechte und Pflichten für Beamte auch während des Ruhestands. Anpassungen bei der Besoldung haben genauso ihre Wirkungen auf Ruhestandsbeamte und ihre Versorgungsbezüge wie die meisten anderen Änderungen beim Beamtenrecht.

Nicht nur deshalb bleiben Beamte auch im Ruhestand aktiv und gehören keineswegs zum "alten" Eisen. Das sieht man auch an der Nutzung neuer Medien. Immer mehr Ruhestandsbeamte nutzen das Internet und entdecken dort die Vorzüge.


Einmal Beamter, immer Beamter - so beginnt Uwe Tillmann fast alle Seminare zum Thema Beamtinnen und Beamte.de

Ein Ruhestandsbeamter ist ein ehemaliger Beamter, der sich im Ruhestand befindet, aber weiterhin dem Beamtenverhältnis angehört und dessen Versorgungsansprüche durch das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) oder entsprechende Landesgesetze geregelt werden.

Beamte erhalten ein Ruhegehalt (Pension), das sich nach Dienstjahren und den Bezügen im letzten Amt berechnet. Trotz des Ruhestands bleiben gewisse Pflichten bestehen, und außerdienstliches Fehlverhalten kann zu Kürzungen oder Aberkennung des Ruhegehalts führen.

Ansprüche und Leistungen Ruhegehalt (Pension): Der Beamte erhält eine Pension, wenn er eine bestimmte Dienstzeit abgeleistet oder aufgrund von Dienstunfähigkeit (ohne grobes Verschulden) in den Ruhestand versetzt wurde. 

Höchstgrenze:
Die Höhe des Ruhegehalts kann bis zu \(71,75\%\) der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge betragen.  Versorgung: Dazu gehören auch Leistungen der Hinterbliebenensicherung (Witwen- und Waisengeld) sowie Unfallfürsorgeleistungen wie Unfallruhegehalt. 

Pflichten und Konsequenzen
Fortbestehendes Dienstverhältnis:
Ruhestandsbeamte bleiben im Beamtenverhältnis, auch wenn sie keine innerdienstlichen Pflichten mehr haben.  Disziplinarrecht: Auch außerdienstliches Verhalten kann disziplinarische Konsequenzen haben, einschließlich der Kürzung oder Aberkennung des Ruhegehalts.

Hinzuverdienst:
Bei Einkünften aus anderen Tätigkeiten gibt es Anrechnungsregelungen, die die Höhe des Ruhegehalts betreffen können. 

Ruhestandseintritt Altersgrenze:
Der Ruhestand wird in der Regel mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze angetreten. 

Vorzeitiger Ruhestand:
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein vorzeitiger Ruhestand möglich, beispielsweise mit 45 Dienstjahren oder bei Schwerbehinderung. 

Verwaltungsakt:
Die Versetzung in den Ruhestand ist rechtsgestaltender Verwaltungsakt - der die Zustimmmung des Beamten erfordert.

Diese Website will interessierte Ruhestandsbeamte über wichtige Themen informieren:

- Beamtenrecht
- Beihilferecht
- Beamtenversorgungsrecht.

Daneben haben wir aber auch Informationen zum Wohnen und Reisen aufbereitet.

Vorsorge und Beihilfe

Diese Webite versucht für Ruhestandsbeamte die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen bereitzuhalten. Damit können Sie sich zuverlässig über Leistungen und Ansprüche im Ruhestand informieren: 

- Bundesbeamtengesetz
- Beamtenstatusgesetz 
- Besoldungsvorschriften
- Beihilfevorschriften (einschl. Gebührenordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Psychologen)
- Vorschriften zur Beamtenversorgung 
- Sozialgesetzbuch V (u.a. Gesetzliche Krankenversicherung)
- Sozialgesetzbuch IX (u.a. Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)
- Sozialgesetzbuch XI (u.a. Soziale Pflegeversicherung)
- Erbschaftsrecht und ausgewählte Steuerfragen 


Neu aufgelegt: Mai 2025 
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Red 20251107 

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