Ruhestandsbeamte - Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand

 

Viele Ruhestandsbeamte haben einen Nebenjob. Meistens wird der Zusatzverdienst schon während der aktiven Dienstzeit gesucht und gefunden. Doch nicht immer sind die Beamten umsichtig genug und nehmen den Nebenjob an, ohne den Dienstherrn vorher zu informieren oder die Nebentätigkeit vorher zu beantragen. Das kann schlimme Folgen haben, denn das Nebentätigkeitsrecht ist streng. Mit unserem eBook finden Sie alles, was Sie beachten müssen. >>>Für nur 7,50 Euro kann man es hier bestellen


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Herzlich Willkommen

den Ruhestandsbeamten und Versorgungsempfängern!

 

Aktuelles:

Aktuelles zur Anpassung der Bezüge 2023 und 2024: Erhöhung der Bezüge für Bundesbeamte und Versorgungsempfänger ab 1. März 2024

Gerade die Ruhestandsbeamten und sonstigen Versorgungsempfänger sind in den letzten Runden der Anpassung von Bezügen oder beim Energiegeld ausgelassen worden. Nun können sich Ruhestandsbeamte und Versorgungsempfänger freuen. Ihre Bezüge werden durch das vorgelegte Gesetz deutlich angpasst.  

Das Bundesministeriums des Innern (BMI) hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) vorgelegt. Demnach sollen die Amts-, Dienst- und Versorgungsbezüge ausgehend vom Tarifergebnis TVöD Bund und Kommunen angehoben werden.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor, die Bezüge ab 01. März 2024 um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro zu erhöhen und daran  anschließend noch mal um 5,3 Prozent anzuheben >>>mehr zum Gesetzentwurf

>>>hier zu den neuen Besoldungstabellen A, B, W, R, Anwärter und Familienzuschlag für Bundesbeamte ab 1. März 2024

 

Ruhestandsbeamte und sonstigen Versorgungsempfänger droht ein geringes Plus bei den Bezügen

Nach dem Tarifabschluss vom 29.11.2021 für die Beschäftigten der Länder (TdL) laufen derzeit die Diksussionen zur Übertragung des Ergebnisses auf die jeweiligen Beamten und Ruhestandsbeamten in den Ländern. Mit Ausnahme von Hessen, dort gelten andere Regeln. Offenbar wollen mehrere Länder zwischen Beamten im aktiven Dienst und denen im Ruhestand deutlich unterscheiden. Manchen Versorgungsempfänger/innen droht der Rotstift. >>>mehr Informationen

 

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Anpassung der Bundesbesoldung und - versorgung für 2021/2022 (BBVAnpÄndG 2021/2022)"

Das Bundeskabinett hat den o.a. Gesetzenwurf beschlossen. Damit ist der Weg frei, für die parlamentarische Umsetzung des Tarifabschlusses TVöD vom 25.10.2020 für den Bereich der Bundesbeamten. Sollte das Gesetz vom Bundestag so beschlossen werden, wie es von der Bundesregierung eingebracht worden ist, können die Versorgungsempfänger/innen und Ruhestandsbeamten des Bundes mit einer Erhöhung ihrer Bezüge in zwei Stufen rechnen: 1,2 Prozent zum 01.04.2021 und 1,8 Prozent zum 01.04.2022 >>>mehr Informationen


 

Mehr als 1,4 Mio. Beamtinnen und Beamte sind im Ruhestand (Stand: 2021). Einmal Beamter - immer Beamter, so ist das beim Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Schließlich gelten alle Rechte und Pflichten für Beamte auch während des Ruhestands. Anpassungen bei der Besoldung haben genauso ihre Wirkungen auf Ruhestandsbeamte und ihre Versorgungsbezüge wie die meisten anderen Änderungen beim Beamtenrecht.

Nicht nur deshalb bleiben Beamte auch im Ruhestand aktiv und gehören keineswegs zum "alten" Eisen. Das sieht man auch an der Nutzung neuer Medien. Immer mehr Ruhestandsbeamte nutzen das Internet und entdecken dort die Vorzüge.

Diese Website will interessierte Ruhestandsbeamte über wichtige Themen informieren:
- Beamtenrecht
- Beihilfe
- Beamtenversorgung.

Daneben haben wir aber auch Informationen zum Wohnen und Reisen aufbereitet.

Vorsorge und Beihilfe

Diese Webite versucht für Ruhestandsbeamte die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen bereitzuhalten. Damit können Sie sich zuverlässig über Leistungen und Ansprüche im Ruhestand informieren: 

- Bundesbeamtengesetz
- Beamtenstatusgesetz 
- Besoldungsvorschriften
- Beihilfevorschriften (einschl. Gebührenordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Psychologen)
- Vorschriften zur Beamtenversorgung 
- Sozialgesetzbuch V (u.a. Gesetzliche Krankenversicherung)
- Sozialgesetzbuch IX (u.a. Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)
- Sozialgesetzbuch XI (u.a. Soziale Pflegeversicherung)
- Erbschaftsrecht und ausgewählte Steuerfragen 



 

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