Mehr als 1,3 Mio. Beamtinnen und Beamte sind im Ruhestand (Stand: 2020). Einmal Beamter - immer Beamter, so ist das beim Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Schließlich gelten alle Rechte und Pflichten für Beamte auch während des Ruhestands. Anpassungen bei der Besoldung haben genauso ihre Wirkungen auf Ruhestandsbeamte und ihre Versorgungsbezüge wie die meisten anderen Änderungen beim Beamtenrecht.
Nicht nur deshalb bleiben Beamte auch im Ruhestand aktiv und gehören keineswegs zum "alten" Eisen. Das sieht man auch an der Nutzung neuer Medien. Immer mehr Ruhestandsbeamte nutzen das Internet und entdecken dort die Vorzüge.
Diese Website will interessierte Ruhestandsbeamte über wichtige Themen informieren:
- Beamtenrecht
- Beihilfe
- Beamtenversorgung.
Daneben haben wir aber auch Informationen zum Wohnen und Reisen aufbereitet.
Vorsorge und Beihilfe
Diese Webite versucht für Ruhestandsbeamte die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen bereitzuhalten. Damit können Sie sich zuverlässig über Leistungen und Ansprüche im Ruhestand informieren:
- Bundesbeamtengesetz
- Beamtenstatusgesetz
- Besoldungsvorschriften
- Beihilfevorschriften (einschl. Gebührenordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Psychologen)
- Vorschriften zur Beamtenversorgung
- Sozialgesetzbuch V (u.a. Gesetzliche Krankenversicherung)
- Sozialgesetzbuch IX (u.a. Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)
- Sozialgesetzbuch XI (u.a. Soziale Pflegeversicherung)
- Erbschaftsrecht und ausgewählte Steuerfragen
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