
Herzlich Willkommen
den Ruhestandsbeamten und Versorgungsempfängern!
Aktuelles:
Bundesinnenministerium will zeitnah Entwurf zur Anpassung der Besoldung vorlegen
Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2025
Der Druck der DGB-Gewerkschaften wirkt. Aus dem Bundesinnenministerium ist zu erfahren, dass die Übertragung des Tarifergebnisses sowie die Herstellung der Amtsangemessenheit der Bundesbesoldung in einem Gesetzgebungsverfahren zeitnah umgesetzt werden sollen.>>>mehr Informationen zur Versorgungsanpassung
Besoldungstabellen Bund: >>>hier zu den neuen Besoldungstabellen A, B, W, R, Anwärter und Familienzuschlag für Bundesbeamte ab 1. März 2024
Ruhestandsbeamte und sonstigen Versorgungsempfänger droht ein geringes Plus bei den Bezügen
Nach dem Tarifabschluss vom 29.11.2021 für die Beschäftigten der Länder (TdL) laufen derzeit die Diksussionen zur Übertragung des Ergebnisses auf die jeweiligen Beamten und Ruhestandsbeamten in den Ländern. Mit Ausnahme von Hessen, dort gelten andere Regeln. Offenbar wollen mehrere Länder zwischen Beamten im aktiven Dienst und denen im Ruhestand deutlich unterscheiden. Manchen Versorgungsempfänger/innen droht der Rotstift. >>>mehr Informationen
Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
Mehr als 1,4 Mio. Beamtinnen und Beamte sind im Ruhestand (aktueller Stand nach destatis). Einmal Beamter - immer Beamter, so ist das beim Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Schließlich gelten alle Rechte und Pflichten für Beamte auch während des Ruhestands. Anpassungen bei der Besoldung haben genauso ihre Wirkungen auf Ruhestandsbeamte und ihre Versorgungsbezüge wie die meisten anderen Änderungen beim Beamtenrecht.
Nicht nur deshalb bleiben Beamte auch im Ruhestand aktiv und gehören keineswegs zum "alten" Eisen. Das sieht man auch an der Nutzung neuer Medien. Immer mehr Ruhestandsbeamte nutzen das Internet und entdecken dort die Vorzüge.
Einmal Beamter, immer Beamter - so beginnt Uwe Tillmann fast alle Seminare zum Thema Beamtinnen und Beamte.de
Ruhestandsbeamte sind pensionierte Beamtinnen und Beamte, Richter oder Soldaten, die nach Beendigung des aktiven Dienstes eine lebenslange Pension (Ruhegehalt) erhalten. Die Höhe der Versorgung richtet sich nach Dienstzeit und Dienstbezügen. Die Obergrenze hat der Gesetzgeber auf 71,75 Prozent der zuletzt bezogenen Bezüge festgelegt.
Beamte im Ruhestand unterliegen besonderen Pflichten, z.B. dem Verbot der Führung eines Dienstvergehens. Der Ruhestand tritt in der Regel mit Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (grundsätzlich 67 Jahre, es gibt aber Ausnahmen nach denen man früher in den Ruhestand gehen kann (abschlagsfrei).
Ruhestandsbeamter
Ehemalige Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter und Berufssoldatinnen/-soldaten.
Auch Empfänger von Ruhegehalt nach Art. 131 GG sind Bedienstete (ehemalige).
Wann tritt man in den Ruhestand
Altersgrenze: In der Regel mit Vollendung des 67. Lebensjahres.
Vorzeitiger Ruhestand:
Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. 45 Dienstjahre, Schwerbehinderung) möglich.
Berechnung des Ruhegehalts
Ruhegehaltssatz: Erhöht sich pro Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit um 1,79375 Prozent, maximal bis 71,75 Prozent (nach 40 Jahren Vollzeit).
Ruhegehaltfähige Dienstbezüge:
Basieren meist auf den letzten zwei Jahren vor Pensionierung.
Besonderheiten im Ruhestand
Anrechnung von Einkommen: Einkünfte aus anderen Tätigkeiten werden oft teilweise auf die Pension angerechnet (Hinzuverdienstgrenzen).
Disziplinarrecht:
Ruhestandsbeamte bleiben verpflichtet, sich pflichtgemäß zu verhalten. Bei schweren Dienstvergehen drohen Kürzungen oder Aberkennung des Ruhegehalts.
Fortbestehendes Verhältnis:
Das Beamtenverhältnis bleibt bestehen, auch wenn keine aktiven Pflichten mehr bestehen.
Wichtige Begriffe
Ruhegehalt: Die monatliche Versorgungsleistung.
Höchstruhegehaltssatz: Der maximale Prozentsatz (71,75 %) der Dienstbezüge.
Einstweiliger Ruhestand: Gilt oft für politische Beamte, wenn sie ihr Amt verlieren.
Verwaltungsakt:
Die Versetzung in den Ruhestand ist rechtsgestaltender Verwaltungsakt - der die Zustimmmung des Beamten erfordert.
Diese Website will interessierte Ruhestandsbeamte über wichtige Themen informieren:
- Beamtenrecht
- Beihilferecht
- Beamtenversorgungsrecht.
Daneben haben wir aber auch Informationen zum Wohnen und Reisen aufbereitet.
Vorsorge und Beihilfe
Diese Webite versucht für Ruhestandsbeamte die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen bereitzuhalten. Damit können Sie sich zuverlässig über Leistungen und Ansprüche im Ruhestand informieren:
- Bundesbeamtengesetz
- Beamtenstatusgesetz
- Besoldungsvorschriften
- Beihilfevorschriften (einschl. Gebührenordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Psychologen)
- Vorschriften zur Beamtenversorgung
- Sozialgesetzbuch V (u.a. Gesetzliche Krankenversicherung)
- Sozialgesetzbuch IX (u.a. Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen)
- Sozialgesetzbuch XI (u.a. Soziale Pflegeversicherung)
- Erbschaftsrecht und ausgewählte Steuerfragen
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Neu aufgelegt: Mai 2025 |
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Red 20251107 / 20251215