Schleswig-Holstein: Wissenswertes für schleswig-holsteinische Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte sowie Versorgungsempfänger/innen

ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen...
Beamte und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sollten sich zuerst über die Pflichten gegenüber dem Dienstherrn informieren, bevor sie eine nebenberufliche Tätigkeit ausüben. Der Ratgeber "Nebentätigkeitsrecht" erläutert verständlich, was zu beachten ist (mit Checklisten)
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Schleswig-Holstein: Besoldungsänderungsgesetz

Nach zwei wegweisenden Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes zum Besoldungsrecht plant die Landesregierung verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung in der Alimentation. Mit der 2022 anstehenden Übertragung des Tarifergebnisses öffentl. Dienst auf die Beamtinnen und Beamten, erweiterten Familienergänzungszuschlägen, Reduzierung des Anrechnungssatzes in der Heilfürsorge von 1,4 % auf 1 % und der Wegfall des Selbstbehaltes in der Beihilfe für die Besoldungsgruppen A 6 –A 9 (auch für Senioren) soll die Grundlage für eine verfassungskonforme Besoldung sichergestellt werden. Das Gesetz soll Anfang 2022 eingebracht werden.

Die Seniorengruppe fordert bei Herabsetzung des Anrechnungssatzes analog auch eine Reduzierung des Selbstbehaltes bzw. den Wegfall ab A 10.

Quelle: Ausgabe 2/2021 des Seniorenrundbriefs des Landesbezirks Schleswig-Holstein der Gewerkschaft der Polizei (GdP)


 

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