ACHTUNG: unbedingt vor der Aufnahme des Nebenjobs schlau machen... |
Aktuelle Themen für Ruhestandsbeamte in Niedersachsen
Tarifrunde zur Übertragung des Tarifergebnisses TV-L auf die Besoldung und Versorgung
Die niedersächsiche Landesregierung plant eine Nullrunde für Pensionäre bis Ende 2022
Die Gewerkschaft Ertiehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert Einmalzahlung nur für aktive Beamtinnen und Beamten. Ende November 2021 haben sich die Gewerkschaften mit der Arbeitgeberseite über einen Abschluss beim Tarifvertrag der Länder verständigt: Die Angestellten im Landesdienst erhalten eine Corona-Sonderprämie von 1.300 Euro für Vollzeitbeschäftigte, die bis März 2022 ausgezahlt wird. Ab Dezember 2022 gibt es 2,8 Prozent mehr Geld. Zudem erreichten die Gewerkschaften, dass die Länder zusicherten, das Ergebnis auf die Beamte zu übertragen.
Dies sieht allerdings so aus, dass nicht alle Beamten eine Einmalzahlung erhalten, sondern nur diejenigen, die im aktiven Dienst sind (Stand 3. Februar 2022). Für Pensionäre hat die Landesregierung nichts geplant, was unmittelbar scharfe Kritik bei GEW hervorrief. Mit dem Beschluss des Landeshaushalts im Dezember 2021 wurde dieses Vorhaben von den Regierungsfraktionen SPD und CDU bestätigt und trotz Protest in Gesetzesform gegossen. Die aktiven Beamten werden daher im März die Sonderprämie erhalten, die Kolleginnen und Kollegen im Ruhestand nichts – bzw. nur ihre übliche Zahlung.
Gegen dieses Vorgehen hat die GEW gemeinsam mit den anderen Gewerkschaftes des öffentlichen Dienstes interveniert, sowohl im direkten Gespräch mit Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) als auch in einem Anschreiben an die Landtagsabgeordneten, die bisher unbeantwortet blieben. Mit diesem Schweigen und Aussitzen wird sich die GEW ebenso wenig wie mit der beabsichtigten Nullrunde zufriedengeben. Es ist nicht nur ungerecht, sondern auch ein riskantes Spiel der Regierung und der sie tragenden Fraktionen, gerade im Wahljahr ihren Ruhestandsbeamt*innen eine Nullrunde zuzumuten.
Niedersachsen: Informationen zur Ruhensberechnung gemäß § 64 NBeamtVG
Informationen zur Ruhensberechnung nach § 64 NBeamtVG für Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte beim Zusammentreffen von Versorgung mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen.
Das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung hat ein Merkblatt herausgegeben, mit dem Sie sich darüber informieren können, welche Auswirkungen sich ergeben, wenn Sie neben Ihren Versorgungsbezügen ein Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen haben. Wir hoffen, Ihre wichtigsten Fragen werden mit dem Merkblatt beantwortet.