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Aktuelles für Ruhestandsbeamte
Beamtenversorgung: Kabinett beschließt Pension mit 67
Der Ministerrat hat die Anhebung der Pensionsaltersgrenze für die BeamtInnen und RichterInnen beschlossen. Damit wolle die Regierung die für die Tarifbeschäftigten des Landes 2012 vorgenommene Heraufsetzung der Regelaltersgrenze nun im Beamtenbereich nachvollziehen. Die Altersgrenze soll ab dem Jahr 2016 stufenweise
– in Schritten von einem Monat pro Jahrgang für zwischen 1951 und 1954 geborene BeamtInnen und von zwei Monaten pro Jahrgang für zwischen 1955 und 1962 Geborene – steigen. BeamtInnen ab dem Geburtsjahr 1963 sollen bis 67 Jahre Dienst leisten. Besondere Altersgrenzen sieht die Regierung weiterhin für LehrerInnen, MitarbeiterInnen des Justizvollzugsdienstes sowie von Polizei und Feuerwehr vor.
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 07/2014