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Rente mit 63: Jetzt im Beamtenrecht nachsteuern!
Am 23. Mai 2014 hat der Bundestag das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) verabschiedet. Der DGB fordert die Verbesserungen nun zeit- und wirkungsgleich auf die BeamtInnen zu übertragen. Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung wurden seit den 1990er Jahren immer auf die Beamtenversorgung übertragen. Dass BeamtInnen dagegen von Verbesserungen in der Alterssicherung ausgeschlossen werden, lässt sich nach Ansicht des DGB nicht begründen. Auch BeamtInnen haben nach 45 Jahren im Arbeitsleben einen besonderen Beitrag für die Gesellschaft geleistet. Diesen gilt es zu würdigen.
Auf Grund der beschlossenen Änderungen im Rentenrecht können Versicherte unter anderem mit 45 Beitragsjahren bereits mit Vollendung des 63. Lebensjahres abschlagsfrei in Rente gehen. Schrittweise wird die Altersgrenze auf 65 angehoben. Diese Übergangsregelung gilt für die Jahrgänge 1952 und älter bis zum Jahrgang 1964. Außerdem werden die anrechenbaren Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder von derzeit 12 auf 24 Monate erhöht. Eine weitere Änderung betrifft die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente. Zukünftig werden Betroffene so gestellt, als hätten sie bis zum vollendeten 62. Lebensjahr – und damit zwei Jahre länger als bisher – gearbeitet. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.
Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 06/2014