Rente: Einigung zur Anhebung von Altersgrenzen

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Rente: Einigung zur Anhebung von Altersgrenzen

Die Landesregierung und die Gewerkschaften sind schon seit Längerem im Rahmen des Projektes „Zukunftssichere Landesverwaltung“ im Gespräch. Ein bislang offener Punkt in den Verhandlungen war die Anhebung der Altersgrenzen für Beamtinnen und Beamte. Jetzt wurde ein Kompromiss erzielt. So soll die Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2029 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben werden, während der maximale Versorgungsabschlag unter Beibehaltung der bisherigen Antragsaltersgrenze von 63 Jahren auf 14,4 Prozent steigt. Die besondere Altersgrenze für den Polizei- und, Justizvollzugsdienst sowie den Einsatzdienst der Berufsfeuerwehr. wird bis zum Jahr 2026 schrittweise von 60 auf 62 angehoben, eine Pensionierung mit 60 ist möglich, geht aber mit Versorgungsabschlägen einher. Diese sollen für Beamtinnen und Beamte reduziert werden können, wenn sie mindestens fünf Jahre Schicht- oder Wechselschichtdienst geleistet haben. Die Entscheidung über die von den Gewerkschaften geforderte Anpassung der Erschwerniszulagen steht noch aus.

Quelle: MAGAZIN für Beamtinnen und Beamte, Ausgabe 04/2014

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